Wie man in Österreich mit dem Whistleblowing-Gesetz in Einklang kommt

Austria.
Wie man in Österreich mit dem Whistleblowing-Gesetz in Einklang kommt
Dieses Whitepaper soll einen Überblick und ein Verständnis der Rechtsvorschriften zum Schutz von Hinweisgebern in Österreich vermitteln. Es behandelt die wichtigsten Bestimmungen, rechtlichen Anforderungen und schrittweisen Verpflichtungen für Organisationen.
 
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz in Österreich zielt darauf ab, einen umfassenden Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen für Personen zu schaffen, die in einem arbeitsbezogenen Kontext Verstöße gegen EU-Recht und nationales österreichisches Recht in den in der Richtlinie aufgeführten Rechtsbereichen sowie bestimmte Verstöße gegen das österreichische Strafrecht melden.
Überblick über die österreichische Gesetzgebung zum Schutz von Whistleblowern
Der Umsetzungsprozess kam in Österreich zunächst nur langsam voran. Im August 2021 bestätigte das Bundesministerium für Arbeit, dass die Umsetzungsbemühungen im Gange seien und interne diskussionen stattfänden. Die Zivilgesellschaft kritisierte jedoch den Prozess wegen seiner mangelnden Transparenz und Inklusivität, da die österreichische Regierung keine Informationen weitergab.
 
Wie die meisten anderen EU-Mitgliedstaa- ten hat auch Österreich die ursprüngliche Frist Dezember 2021 für die Umsetzung der EU-Richtlinie verpasst. Daher wurde Österreich in das von der Europäischen Kommission im Jahr 2022 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren einbezogen.
 
Trotz erheblicher Verzögerungen wurde schließlich im Juni 2022 ein Gesetzesentwurf veröffentlicht. In einer Analyse von Organisationen der Zivilgesellschaft wurde jedoch festgestellt, dass die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften zu kurz greifen, da sie einen engen materiellen Geltungsbereich haben und nur die Mindestkriterien der Richtlinie erfüllen. Es wurde eine Ausweitung des Gesetzes gefordert, um ein breiteres Spektrum von Verstößen zu schützen, anonyme Meldungen zu akzeptieren, Whistleblowern die Möglichkeit zu geben, den am besten geeigneten Meldeweg zu wählen, und neue Strafen für diejenigen einzuführen, die Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower ergreifen.
 
Im Februar 2023 hat Österreich endlich ein neues HinweisgeberInnenschutzgesetz verabschiedet und ist damit das 17. Land, das die EU-Whistleblowing-Richtlinie umsetzt. Das neue Gesetz trat am 25. Februar 2023 in Kraft.
Das österreichische Whistleblowing-Gesetz bietet Personen, die über die vorgesehenen Meldewege Meldung erstatten, Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen (einschließlich versuchter Vergeltungsmaßnahmen):
 
1. Jede Handlung oder Unterlassung, die einen Verstoß gegen EU-Recht oder österreichisches nationales Recht darstellen kann, sofern sie unter die im Anhang der Whistleblowing-Richtlinie aufgeführten Handlungen fällt, die finanziellen Interessen der Europäischen Union beeinträchtigt oder Auswirkungen auf den Binnenmarkt hat, einschließlich des Körperschaftssteuerrechts.
 
2. Verstöße gegen das Strafrecht, die die in den §§ 302 bis 309 des österreichischen Strafgesetzbuches genannten Rechtsvorschriften umfassen, einschließlich Straftaten im Zusammenhang mit dem Vergaberecht, dem Datenschutz, der Geldwäsche und dem Verbraucherschutz.
 
Der Schutz erstreckt sich auch auf Personen, die Whistleblower unterstützen, und auf Personen, die anderweitig von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind, wie z. B. potenzielle Zeugen.
Wesentliche Bestimmungen und rechtliche Anforderungen
Das österreichische Whistleblower-Schutzgesetz umfasst Informationen über Straftaten und bestimmte Ordnungswidrigkeiten, auch wenn keine Straftat begangen wurde. Verstöße gegen unternehmensinterne Richtlinien sind vom Schutzbereich ausgenommen und schwerwiegendes Fehlverhalten unterhalb der Schwelle eindeutiger Gesetzesverstöße wurde vom sachlichen Anwendungsbereich ausgenommen.
 

1. Alle Organisationen mit 50 oder mehr Mitarbeitern müssen sichere interne Kanäle einrichten, an die sich Whistleblower vertraulich wenden können. Die Meldekanäle können innerhalb des Unternehmens oder bei externen Dienstleistern betrieben werden.

2. Bei der Einrichtung interner Berichtswege sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu beachten. Wird der Umfang des internen Berichtsweges über die gesetzlichen Bestimmungen und Pflichten hinaus erweitert, ist eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat zu beachten.

3. Die Organisation muss einen unparteiischen Compliance-Beauftragten, eine Abteilung oder einen internen oder externen Ombudsmann ernennen, der Berichte entgegennimmt und die Untersuchungen unabhängig durchführt.

4. Das interne Meldesystem muss schriftliche und/oder mündliche Meldungen zulassen. Die meldende Person kann auch um einen persönlichen Kontakt, z. B. ein persönliches Treffen mit dem Compliance-Beauftragten, bitten.

5. Anonyme Meldungen müssen angenommen und bearbeitet werden. Die Vertraulichkeit muss in jeder Phase des Verfahrens gewahrt bleiben, sowohl für die meldende Person als auch für die in der Meldung genannten Dritten.

6. Der Eingang jeder Meldung muss dem Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen bestätigt werden.

7. Jede Meldung muss auf ihre Stichhaltigkeit geprüft und festgestellt werden, ob sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern fällt. Eine Meldung muss nicht untersucht werden, wenn sie nicht in den Anwendungsbereich des Systems fällt oder keine Anhaltspunkte für ihre Gültigkeit liefert.

8. Der Hinweisgeber muss innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Hinweises eine Rückmeldung über die Untersuchung und die Folgemaßnahmen erhalten.

9. Die Umkehr der Beweislast bedeutet, dass die Arbeitgeber nachweisen müssen, dass die Repressalien nicht mit der Meldung von Missständen zusammenhängen.

10. Über jede eingegangene Meldung und den Vorgang müssen Aufzeichnungen geführt werden. Personenbezogene Daten aus dem Whistleblowing-System müssen fünf Jahre nach der letzten Verarbeitung aufbewahrt werden, oder länger, wenn dies für bereits eingeleitete Gerichts- oder Verwaltungsverfahren oder zum Schutz einer betroffenen Person erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind zu löschen, sobald die Aufbewahrungspflicht nicht mehr besteht.

11. Informationen, die unter die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) fallen, können im Rahmen von Systemen und Verfahren zur Meldung von Missständen verarbeitet werden. Diese Systeme müssen den technischen und organisatorischen Standards entsprechen, die in Artikel 25 der Datenschutz-Grundverordnung festgelegt sind. Die Einhaltung der Vorschriften erfordert den Einsatz modernster Maßnahmen wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, ISO 27001-Zertifizierung und Hosting in Europa Während Whistleblowing-Systeme darauf abzielen, Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten, gilt das Recht auf Information der betroffenen Personen gemäß Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung möglicherweise nicht immer universell. Diese Ausnahme ist notwendig, um potenzielle Risiken zu mindern, die laufende Ermittlungen behindern könnten.

Fristen

Die Frist für die Einhaltung der Vorschriften richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern mussten bis zum 25. August 2023 sichere interne Berichtswege einrichten, während die Frist für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern bis zum 17. Dezember 2023 verlängert wurde.

Anwendbare Sanktionen bei Nichteinhaltung

Das österreichische Whistleblower- Gesetz sieht für Verstöße gegen das Gesetz Verwaltungsstrafen von bis zu 20.000 €, im Wiederholungsfall bis zu 40.000 € vor. Diese Sanktionen sind beispielsweise bei Verletzung der Vertraulichkeit oder (versuchter) Behinderung von Meldungen anwendbar.

Die wissentliche Abgabe von Falschmeldungen wird ebenfalls mit einer Geldstrafe geahndet.

Das Whistleblower-Schutzgesetz sieht keine Sanktionen für die Nichtein- richtung eines internen Meldewegs vor. Das Fehlen eines internen Meldewegs ist jedoch für die Unternehmen von Nachteil, da sich die Mitarbeiter direkt an externe Meldestellen der Behörden wenden können.

Ermittlung der Verpflichtungen zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower)

Die Verpflichtung zum Schutz von Hinweisgebern bezieht sich auf die rechtliche und ethische Verantwortung von Organisationen, Personen zu schützen, die Fehlverhalten oder illegale Aktivitäten am Arbeitsplatz melden.

1

Feststellung, ob Ihre Organisation unter das Gesetz fällt
In der Privatwirtschaft sind folgende Organisationen verpflichtet, Meldekanäle einzurichten, Meldeverfahren einzuführen und den Schutz von Hinweisgebern zu gewährleisten:
 
1. Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten mit unbefristeten oder befristeten Arbeitsverträgen.
 
2. Gemäß § 99g BWG sind Banken und Kreditinstitute seit 2014 verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Diese Anforderungen wurden mit den neuen Bestimmungen des Whistleblower- Gesetzes weiter ausgebaut. Finanzinstitute sind nun verpflichtet, unabhängig von ihrer Mitarbeiterzahl eine Whistleblower-Lösung zu implementieren.
 
Das Gesetz erlaubt es Konzernunternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern, zentrale Meldewege innerhalb des Konzerns sowie Ressourcen für die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden gemeinsam zu nutzen. Juristische Einheiten mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen ihre eigenen internen Meldewege einrichten.
 
Das österreichische Whistleblower-Gesetz ist nicht auf Organisationen mit weniger als 50 Mitarbeitern anwendbar.
 
Für den öffentlichen Sektor gilt das Gesetz für Einrichtungen mit 50 oder mehr Beschäftigten, insbesondere für Bundesorganisationen und juristische Personen mit Beteiligung des öffentlichen Sektors. Darüber hinaus fallen auch Gemeinden unter die Bestimmungen des Gesetzes.

3

Das Gesetz sieht eine Umkehrung der Beweislast vor:

Wenn ein Whistleblower behauptet, durch die Offenlegung einen Nachteil erlitten zu haben, wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme eine Vergeltungsmaßnahme des Arbeitgebers darstellt. Whistleblower haben Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands sowie auf Entschädigung im Falle einer verbotenen Vergeltungsmaßnahme.

2

Verständnis des Schutzumfangs von Hinweisgebern

Der Schutz von Hinweisgebern erstreckt sich auf Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler, Berater, Freiwillige und Praktikanten, Anteilseigner und Personen mit Verwaltungs-, Leitungs-, Kontroll-, Aufsichts- oder Vertretungsfunktionen, Beamte und Zeitarbeitnehmer. Der Schutz erstreckt sich auch auf Personen, die anderweitig von der Meldung betroffen sind, z. B. potenzielle Zeugen.

Der Schutz umfasst das Verbot von Vergeltungsmaßnahmen, auch indirekter Art, gegen die meldende Person. Dazu gehören z. B. Entlassung, Suspendierung, Herabstufung oder Nicht-Beförderung, Degradierung, negative Referenzen, Einschüchterung oder Belästigung, Rufschädigung oder anderweitig ungünstige Behandlung.

Der Schutz gilt nicht für:

1. Berichte, die bereits durch EU- oder nationale Rechtsakte geregelt sind.

2. Berichte, die sich auf die nationale Sicherheit oder die Beschaffung von Verteidigungsgütern beziehen, es sei denn, sie fallen unter einschlägiges EU-Recht.

3. Verstöße gegen die internen Unternehmensrichtlinien.

4. Bösgläubige Meldungen.

Einführung von Richtlinien und Verfahren zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern)

Um das österreichische Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern zu erfüllen, sollten Organisationen:

1. Entwicklung einer umfassenden Whistleblower-Politik
Das Unternehmen muss eine Richtlinie erstellen, die regelt, wie der interne Meldeweg zu nutzen ist, wie eine Meldung eingereicht werden kann, was eine Meldung enthalten muss und wie die Meldungen behandelt werden. Die Arbeitnehmervertreter oder Gewerkschaften müssen konsultiert werden.
2. Benennen Sie verantwortliche Personen oder Abteilungen

Der Arbeitgeber muss eine Person benennen, die für die Verwaltung des Meldesystems verantwortlich ist, und ein Verfahren zur Untersuchung von Hinweisen auf Missstände genehmigen. Diese Person oder Stelle muss die Befugnis haben, bei Bedarf Nachforschungen anzustellen und anschließend einen Bericht darüber zu erstellen, ob die Ansprüche des Whistleblowers berechtigt sind.

3. Sichere Kanäle für Meldungen und Schutz einrichten

Die internen Whistleblowing-Kanäle müssen für alle Beteiligten leicht zugänglich sein und schriftliche, mündliche und anonyme Eingaben ermöglichen. Digitale Plattformen oder Whistleblower-Systeme wie die All-in-One-Lösung von Whistlelink können eine wertvolle Unterstützung für das organisierte Management von Whistleblowing bieten.

4. Dokumentieren und ordnungsgemäßes Führen von Aufzeichnungen

Für alle im internen Meldesystem eingegangenen Meldungen müssen Aufzeichnungen geführt werden. Der Hinweisgeber muss innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung über die Untersuchung und mögliche Maßnahmen erhalten. Spätestens fünf Jahre nach Abschluss der Untersuchung sollten alle Unterlagen gelöscht werden.

5. Sicherstellung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen

Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen müssen eine Kombination aus organisatorischen und technischen Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit des Hinweisgebers sowie die Integrität und Vertraulichkeit der gemeldeten personenbezogenen Daten zu schützen. Während des gesamten Prozesses muss ein geeignetes Verschlüsselungssystem verwendet werden. Die gesamte Verarbeitung personenbezogener Daten muss in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung erfolgen.

Informieren und sensibilisieren

Schulung der Mitarbeiter über die Rechte und Verfahren von Hinweisgebern. Vergewissern Sie sich, dass die Mitarbeiter ihre Rechte und den Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen kennen und wissen, wie wichtig es ist, Missstände zu melden, die sie beobachten.

2

Das Recht auf externe Berichterstattung anerkennen

Verpflichtete Unternehmen und Behörden sollten das Verfahren für internes Whistleblowing so organisieren, dass Whistleblower vorzugsweise auf die interne Stelle zurückgreifen, und in den meisten Fällen sollten interne Meldewege innerhalb der Organisation die bevorzugte Methode sein, um Bedenken vorzubringen. Whistleblower haben jedoch das Recht, eine externe Meldung an die Meldestelle des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung (BAK) zu machen.

Die Organisation muss in ihrer Whistleblowing-Politik Informationen über externe Meldungen aufnehmen.

1

Ermutigung zur internen Berichterstattung und Behandlung potenzieller Bedenken

Die frühzeitige Erkennung von Problemen ermöglicht es, Bedenken in einem frühen Stadium zu beseitigen und zu verhindern, dass sie sich zu größeren Problemen ausweiten. Die interne Behandlung von Bedenken hilft Organisationen, ihren Ruf und ihre Glaubwürdigkeit zu wahren.

Durch die Schaffung einer Kultur, in der Transparenz und Verantwortlichkeit groß geschrieben werden, werden sich die Mitarbeiter wohler fühlen, wenn sie ihre Bedenken äußern. Dies kann durch regelmäßige Schulungen und Kommunikation erreicht werden, die sicherstellen, dass die Mitarbeiter verstehen, wie wichtig es ist, potenzielles Fehlverhalten zu melden undwelchen Schutz es für Whistleblower gibt.

Erfüllen Sie die Anforderungen des Whistleblowing- Gesetzes in Österreich
- Schritt für Schritt

1

Identifizierung von Verpflichtungen zum Schutz von Hinweisgebern

2

Einführung von Richtlinien und Verfahren zur Meldung von Missständen

3

Bewusstsein schärfen
Wir laden Sie herzlich ein, sich an uns zu wenden. Besprechen Sie eine sichere Whistleblowing-Lösung.
Carsten

WIR FREUEN UNS AUF SIE!

Sprechen Sie uns an​

Unser Team beantwortet Ihre Fragen gerne.

Sprechen Sie mit unserem Gebietsmanager
Carsten Schönwald

+49 176 22130572

Carsten Schönwald

WIR FREUEN UNS AUF SIE!

Sprechen Sie uns an

Unser Team beantwortet Ihre Fragen gerne. Sie können die Antwort in unserem Support Center erhalten oder das untenstehende Formular ausfüllen – wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Oder Sie rufen uns ganz einfach an!

Sprechen Sie mit unserem Gebietsmanager
Carsten Schönwald

+49 176 22130572

Carsten

HAPPY TO MEET YOU!

Get in touch

Our team is ready to answer your questions. Find the answer by visiting our support centre, or fill out the form below and we'll be in touch as soon as possible. Or simply give us a call!

Talk with Territory Manager
Annelie Demred

annelie.demred@whistlelink.com