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Whistleblowing: Vertrauliche oder anonyme Hinweise?

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Wie Sie das Hinweisgeberschutzgesetz einhalten

Die Abgabe von vertraulichen oder anonymen Meldungen innerhalb einer Berichterstattung ist ein Begriff, der häufig im Zusammenhang mit Whistleblowing verwendet wird. Es wird oft in Verbindung mit Whistleblower-Schutzgesetzen verwendet, die Personen, die ein Fehlverhalten melden, rechtlichen Schutz bieten. Die Vertraulichkeit personenbezogener Daten und/oder der Inhalt der Whistleblower-Meldung ist eine Möglichkeit für Einzelpersonen, Fehlverhalten innerhalb einer Organisation zu melden, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen.

Ein Whistleblowing-Dienst eines Drittanbieters ist oft die beste Lösung für vertrauliche Hinweise

Die vertraulichen Meldungen beinhalten in der Regel die Nutzung einer anonymen Website, auf der Einzelpersonen Bedenken oder Probleme melden können, ohne ihre Identität preiszugeben. Dies kann Einzelpersonen eine sichere Möglichkeit bieten, Bedenken zu äußern, und kann dazu beitragen, Vergeltungsmaßnahmen oder Diskriminierung gegen den Hinweisgeber zu verhindern.

Eine vertrauliche Berichterstattung ist ein wertvolles Instrument zur Förderung von Transparenz und Verantwortlichkeit innerhalb von Organisationen. Es kann dazu beitragen, Fehlverhalten aufzudecken, das andernfalls unentdeckt bleiben könnte und Mitarbeiter ermutigen, sich zu äußern und Bedenken zu melden. Gleichzeitig kann es Organisationen wertvolle Informationen und Erkenntnisse liefern, die ihnen helfen können, ihre Abläufe und Praktiken zu verbessern.

Sind vertrauliche und anonyme Meldungen dasselbe?

Nein, vertrauliche und anonyme Meldungen sind nicht dasselbe. Vertrauliche Meldung bezieht sich auf die Praxis, es Einzelpersonen zu ermöglichen, Fehlverhalten innerhalb einer Organisation zu melden, ohne ihre Identität preiszugeben. Das bedeutet, dass der Name und die persönlichen Daten der Person vertraulich behandelt werden.

Andererseits bezieht sich anonyme Meldung auf die Praxis, Personen zu erlauben, Fehlverhalten oder Fehlverhalten zu melden, ohne ihre Identität in irgendeiner Weise preiszugeben. Das bedeutet, dass der Name der Person, persönliche Informationen und der Inhalt der Meldung anonym bleiben, auch von der/den Person(en), die die Whistleblower-Meldung erhalten.

Vertrauliche und anonyme Meldungen bieten Einzelpersonen die Möglichkeit, Bedenken zu äußern oder Fehlverhalten zu melden, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen. Eine empfohlene Best Practice wäre eine Lösung, die anonyme Meldungen erleichtert, aber dennoch Kommunikation und Feedback mit dem Hinweisgeber ermöglicht, um das Hinweisgebergesetz einzuhalten. Es ist wichtig, dass die Organisation in der Lage ist, den Hinweisgeberbericht weiterzuverfolgen, zu untersuchen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Der Whistleblower-Schutz bietet nicht in allen Ländern eine anonyme Meldung

Die Abgabe von vertraulichen oder anonymen Hinweisen sind nicht in allen europäischen Ländern gesetzlich anerkannt. Polen zum Beispiel hat entschieden, anonyme Meldungen von seinem nationalen Whistleblower-Gesetz auszunehmen. Dies bedeutet, dass polnische private und öffentliche Einrichtungen mit Whistleblowing-Kanälen anonyme Meldungen unbearbeitet lassen können. Wenn jedoch die Identität eines zuvor anonymen Hinweisgebers offengelegt wird, dann muss er oder sie mit anderen Hinweisgebern gleich behandelt werden und das gleiche Recht auf Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen haben.

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