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Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern noch nicht abgeschlossen

EU:s direktiv om skydd för visselblåsare fortfarande inte infört i alla länder.

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Wie Sie das Hinweisgeberschutzgesetz einhalten

Die offizielle Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern durch alle 27 EU-Mitgliedstaaten war der 17. Dezember 2021 und ist bis heute noch nicht abgeschlossen. Nur acht Länder haben rechtzeitig Rechtsvorschriften erlassen, und mehr als ein Jahr nach Ablauf der Frist haben erst 17 Länder neue Gesetze verabschiedet.

Vertragsverletzungsverfahren wegen Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie

Im Juli 2022 leitete die Europäische Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen 15 Mitgliedstaaten ein, indem sie ihnen mit Gründen versehene Stellungnahmen übermittelte. Dabei handelt es sich um eine förmliche Aufforderung zur Einhaltung des EU-Rechts. Außerdem muss das betreffende Land die Kommission innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel zwei Monate) über die getroffenen Maßnahmen informieren. Eine zweite Aufforderung wurde im September 2022 an vier Mitgliedstaaten gerichtet, weil sie nicht mitgeteilt hatten, was zur vollständigen Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie unternommen worden war.

Vor dem Gerichtshof verklagte Mitgliedstaaten

Acht Mitgliedstaaten haben keine zufriedenstellenden Antworten auf die förmlichen Aufforderungen übermittelt: Deutschland, Luxemburg, Polen, Ungarn, Estland, Italien, die Tschechische Republik und Spanien. Daraufhin beschloss die Europäische Kommission im Februar, sie vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern noch nicht abgeschlossen und keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung mitgeteilt wurden.

Finanzielle Sanktionen

Wenn ein EU-Land die Maßnahmen zur Umsetzung seiner Whistleblowing-Richtlinie nicht rechtzeitig mitteilt, kann der Gerichtshof Sanktionen verhängen. Stellt der Gerichtshof fest, dass ein Land gegen EU-Recht verstoßen hat, müssen die nationalen Behörden dem Urteil nachkommen. Wenn das Land die Situation immer noch nicht bereinigt, kann es erneut vor den Gerichtshof gebracht werden. Wird ein Land zum zweiten Mal an den Gerichtshof verwiesen, können Geldstrafen in Form eines Pauschalbetrags und/oder einer täglichen Zahlung verhängt werden.

Neue Gesetze zum Schutz von Whistleblowern

Ein anderer Mitgliedstaat, nämlich Spanien, hat nur einen Tag nach seiner Klage vor dem Gerichtshof neue Rechtsvorschriften zum Schutz von Hinweisgebern verabschiedet. Mit der Verabschiedung des Gesetzes 2/2023 werden Sanktionen in Höhe von bis zu einer Million Euro für diejenigen eingeführt, die Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber ergreifen. Spanien ist damit das 18. Land, das die Richtlinie umsetzt.

Deutschland hingegen ist kurz vor der Ziellinie mit der Umsetzung der EU-Richtlinie gescheitert. Der Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern wurde im Juli 2022 vom Bundeskabinett verabschiedet und im Dezember vom Bundestag gebilligt. Nach der Ablehnung durch den Bundesrat kann das Gesetz nicht wie geplant im April in Kraft treten. Die im Bundesrat vorgebrachten Argumente gegen den Gesetzentwurf spiegeln vor allem die Meinung wider, dass das Gesetz kleine und mittlere Unternehmen übermäßig belasten würde.

Der deutsche Gesetzentwurf wird nun an den Vermittlungsausschuss weitergeleitet, um Änderungen am Gesetz vorzunehmen und eine Kompromisslösung zu finden.

Weitere Informationen über nationale Whistleblower-Gesetze finden Sie hier.

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