Wie Sie das Hinweisgeberschutzgesetz einhalten
Wir freuen uns, eine brandneue Funktion für das Whistleblowing-System von Whistlelink einführen zu können – die Möglichkeit, Sprachnachrichten aufzunehmen, wenn Sie eine Meldung über Ihre Whistleblowing-Website einreichen.
Die EU-Whistleblowing-Richtlinie verpflichtet alle Arbeitgeber, die unter das Gesetz fallen, sichere Meldewege einzurichten. Diese Kanäle müssen schriftliche und/oder mündliche Meldungen ermöglichen. Außerdem muss die Organisation auf Wunsch des Hinweisgebers ein persönliches Treffen arrangieren. Da die Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie nun in nationales Recht umsetzen, gibt es unterschiedliche Auslegungen und Umsetzungen, aber in den meisten Ländern werden diese Anforderungen verbindlich sein.
In der Whistleblower-Richtlinie ist nicht festgelegt, wie die Meldewege gestaltet oder umgesetzt werden sollen. Dies bleibt jeder Organisation selbst überlassen, solange das Verfahren den Anforderungen des Gesetzes entspricht. In der Vergangenheit waren ausgelagerte Hotlines und Callcenter sehr beliebt, aber heute rücken immer mehr Organisationen von ihnen ab, da sie eine recht teure Lösung darstellen.
Die Verwendung von Sprachnachrichten für Whistleblowing-Systeme kann eine bequeme und effektive Möglichkeit für Whistleblower sein, Fehlverhalten zu melden, da sie auf diese Weise Informationen und Beweise durch mündliche Kommunikation liefern können. Dies kann besonders nützlich sein, wenn der Hinweisgeber nicht gerne schreibt oder aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, dies zu tun.
Um die Details dieser neuen Funktion zu verstehen, haben wir uns mit Annelie Demred, VP of Strategy and Growth bei Whistlelink, getroffen.
Die Sprachnachricht Funktion ist eine neue Funktion, die es einer Person ermöglicht, sich mündlich zu melden, indem sie eine Sprachnachricht aufnimmt. Die Funktion wird auf der Meldeseite für alle Kunden verfügbar sein, die diese Funktion aktivieren möchten.
– Annelie
Sprachnachrichten für ein Whistleblowing-System wird zukünftig eine optionale Funktion sein, d. h. unsere Kunden können wählen, ob sie diese Funktion aktivieren möchten oder nicht. Sie können Sprachnachrichten ganz einfach über das Menü Einstellungen im Whistleblowing-System aktivieren.
– Annelie
Sobald die Funktion aktiviert ist, erscheint ein neues Symbol auf dem Meldeformular. Die meldende Person kann dann wählen, ob sie eine Sprachnachricht aufzeichnen oder den Standardfragebogen ausfüllen möchte. Die Sprachaufzeichnung kann bis zu 10 Minuten lang sein und legt einen neuen Fall im Fallmanagementmodul an. Hier kann sich der Hinweisgeber auch seine Aufnahme anhören.
Wir sind bereits dabei, diese Funktion für ausgewählte Betatester einzuführen, aber unser Ziel ist es, sie Ende Januar 2023 zu veröffentlichen.
– Annelie
Whistlelink hat sich zum Ziel gesetzt, seinen Kunden einfach zu bedienende Lösungen zu erschwinglichen Kosten anzubieten. Mit unserem System wollen wir auch sicherstellen, dass alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllt werden. Die Sprachnachricht ist eine perfekte Ergänzung zu unserer Whistleblowing-Plattform, die das Leben unserer Kunden sehr viel einfacher machen wird!
Wenn Sie Fragen zur neuen Voice Message-Funktion haben, wenden Sie sich bitte an Carsten Schönwald oder buchen Sie eine kostenlose Demo unseres Systems!
Wenn Sie Fragen zu diesem Artikel haben oder mehr über Whistlelink erfahren möchten, würden wir uns freuen, von Ihnen zu hören.
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