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Sieben gängige Mythen über Hinweisgeber (und warum Sie ihnen nicht glauben sollten)

Vanliga myter om visselblåsare.

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Wie Sie das Hinweisgeberschutzgesetz einhalten

Hinweisgeber-Systeme sind eine wertvolle, aber oft unterschätzte Praxis. Auch wenn es für Arbeitnehmer schwierig sein kann, sich zu äußern, wenn sie ein Fehlverhalten am Arbeitsplatz vermuten, ist es wichtig, daran zu denken, dass Whistleblowing nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch die meldende Person schützen kann. Leider gibt es viele Fehlinformationen und Missverständnisse im Zusammenhang mit Whistleblowing, darunter auch einige weit verbreitete Mythen. In diesem Artikel berichten wir über sieben gängige Mythen über Hinweisgeber und warum man sie nicht glauben oder ernst nehmen sollte.

1. gängiger Mythos: Hinweisgeber sind illoyale oder unzuverlässige Mitarbeiter.

Die Wahrheit: Hinweisgeber sind oft loyale Mitarbeiter, die sich moralisch verpflichtet fühlen, Missstände am Arbeitsplatz anzusprechen. Tatsächlich haben viele Hinweisgeber auch versucht, interne Meldeverfahren einzuhalten, bevor sie mit ihren Bedenken an die Öffentlichkeit gingen.

2. gängiger Mythos: Hinweisgeber melden sich nur, um sich persönlich zu bereichern oder zu rächen.

Die Wahrheit: Einige Hinweisgeber mögen zwar persönliche Motive für ihre Meldung haben, doch die meisten sind von dem Wunsch beseelt, das Richtige zu tun und auf Probleme aufmerksam zu machen, die gelöst werden müssen. Whistleblower sind unter Umständen erheblichen Risiken ausgesetzt, wie z. B. Vergeltungsmaßnahmen, Verlust des Arbeitsplatzes und rechtliche Anfechtungen, und sie erhalten oft nur eine geringe oder gar keine finanzielle Entlohnung für ihr Handeln.

3. gängiger Mythos: Hinweisgeber schaden dem Ruf ihrer Organisation.

Die Wahrheit: Hinweisgeber können zwar kurzfristig negative Aufmerksamkeit auf eine Organisation lenken, aber sie können auch dazu beitragen, den Ruf der Organisation langfristig zu verbessern, indem sie unethische oder illegale Praktiken aufdecken und ansprechen. Dies kann zu mehr Transparenz, Verantwortlichkeit und öffentlichem Vertrauen führen.

4. gängiger Mythos: Ein abgegebener Hinweis ist nur für die Meldung illegaler Aktivitäten gedacht.

Tatsache: Es ist zwar wichtig, illegale Aktivitäten zu melden, aber Hinweisgeber können auch andere Arten von Bedenken oder grobem Fehlverhalten melden. Dazu gehören z. B. Verstöße gegen ethische Grundsätze, sexuelle Belästigung, Interessenkonflikte, finanzielle Unregelmäßigkeiten oder andere Probleme, die sich auf die Geschäftstätigkeit oder den Ruf des Unternehmens auswirken können.

5. gängiger Mythos: Hinweisgeber werden immer geächtet und bestraft.

Tatsache: Obwohl Hinweisgeber in manchen Fällen mit Rückschlägen und Vergeltungsmaßnahmen rechnen müssen, ist es wichtig zu wissen, dass es in vielen Ländern Gesetze zum Schutz von Whistleblowern vor Vergeltungsmaßnahmen, Diskriminierung und anderen Formen der Bestrafung gibt. In den Vereinigten Staaten zum Beispiel sind Hinweisgeber unter anderem durch den False Claims Act und den Whistleblower Protection Act geschützt. In der Europäischen Union sind alle Mitgliedstaaten durch die Whistleblower-Richtlinie verpflichtet, Rechtsvorschriften zum Schutz von Personen zu erlassen, die Fehlverhalten und Verstöße gegen das Unionsrecht melden.

Weitere Informationen über die nationalen Gesetze zum Schutz von Hinweisgebern in der EU finden Sie hier, und über die Gesetze zum Schutz von Hinweisgebern in der ganzen Welt können Sie in unserer Miniserie lesen.

6. gängiger Mythos: Hinweisgeber sind ineffektiv oder richten mehr Schaden als Nutzen an.

Die Wahrheit: Whistleblower waren maßgeblich an der Aufdeckung zahlreicher Fälle von Unternehmensbetrug, Korruption und anderen Formen von Fehlverhalten beteiligt. Ohne Whistleblower wären viele dieser Fälle unbemerkt geblieben, und die Täter wären straffrei geblieben. Obwohl Whistleblowing mit einigen Risiken und Herausforderungen verbunden sein kann, kann es letztendlich zu positiven Veränderungen und einer verbesserten Unternehmenskultur führen.

7. gängiger Mythos: Die Abgabe eines Hinweises ist immer ein letzter Ausweg.

Tatsache: Es ist sicherlich wichtig, dass Mitarbeiter versuchen, ihre Bedenken über interne Kanäle zu äußern, bevor sie sich an externe Stellen wenden. Es kann jedoch Fälle geben, in denen der Mitarbeiter alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hat und der Meinung ist, dass die Meldung der einzige Weg ist, das Problem zu lösen.

Um die interne Meldung zu erleichtern, ist es wichtig, dass Organisationen einen sicheren Weg anbieten, um Bedenken auf vertrauliche und strukturierte Weise zu melden, z. B. durch ein Whistleblowing-System.

Kurz gesagt, Whistleblowing ist eine wichtige Praxis, die dazu beitragen kann, Fehlverhalten am Arbeitsplatz zu verhindern und zu beseitigen. Es ist wichtig, sich der gängigen Mythen und Missverständnisse im Zusammenhang mit Whistleblowern bewusst zu sein und zu verstehen, warum sie nicht wahr sind. Die Meldung von Fehlverhalten sollte gefördert und geschützt werden, und die Unternehmen sollten ihren Mitarbeitern eine sichere und vertrauliche Möglichkeit bieten, Bedenken zu melden.

Möchten Sie mehr zum Thema Hinweisgeber-Systeme erfahren?

Sind Sie daran interessiert, mehr über einen Whistleblowing-Dienst und sichere interne Meldewege zu erfahren? Lesen Sie mehr über die EU-Whistleblowing-Richtlinie zur Meldung von Missständen hier und bei EUR-Lex.

Sind Sie auf der Suche nach einem sicheren Hinweisgebersystem für die Meldung von Missständen? Lesen Sie hier mehr.

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