Wie Sie das Hinweisgeberschutzgesetz einhalten
Sowohl in der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern als auch in den nationalen Gesetzen zum Schutz von Hinweisgebern gibt es ein zentrales Konzept: Beim Whistleblowing geht es um Verstöße gegen Gesetze oder Fehlverhalten vom größeren öffentlichen Interesse. Was dies konkret bedeutet, ist in keiner Gesetzgebung festgelegt und kann daher der Auslegung unterliegen. Besonders schwierig ist es, das öffentliche Interesse in einem Whistleblower-Fall zu beurteilen, wenn der Whistleblower selbst in der Meldung auftaucht.
Im Allgemeinen erfüllen persönliche Beschwerden nicht die Voraussetzungen für Whistleblowing im öffentlichen Interesse, obwohl es Ausnahmen gibt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein öffentliches Interesse besteht, ist größer, wenn der Hinweisgeber Zeuge des Vorfalls ist und nicht direkt davon betroffen ist. Das öffentliche Interesse kann u. a. durch folgende Faktoren beeinflusst werden:
So werden z. B. Fragen im Zusammenhang mit Arbeit, Gehalt und Beschäftigung in der Regel als persönlich angesehen, können aber auch von größerem öffentlichen Interesse sein. Dann sollte es sich um ein vorsätzliches und systematisches Fehlverhalten handeln, das viele Personen betrifft.
Wenn der Hinweisgeber selbst ein persönliches Interesse an der Angelegenheit hat, kann es schwieriger sein, festzustellen, ob es sich um Whistleblowing im öffentlichen Interesse handelt. Wie wir bereits festgestellt haben, liegen persönliche Beschwerden oder wahrgenommenes Fehlverhalten nicht unbedingt im öffentlichen Interesse. Weitere Informationen über Fehlverhalten am Arbeitsplatz finden Sie in diesem Artikel. Eine Meldung durch einen Whistleblower kann dennoch motiviert sein, vor allem, wenn das Problem weitreichend ist und systematisch andere Personen betroffen hat, möglicherweise über einen längeren Zeitraum hinweg.
Natürlich gibt es Branchen, in denen Whistleblowing-Meldungen mehr im öffentlichem Interesse sind, als in anderen Branchen. Ein Fehlverhalten in diesen Branchen kann sich auf mehr Personen negativ auswirken. Dies gilt für Branchen wie das Gesundheitswesen, die Lebensmittelsicherheit, Umweltkriminalität, Verkehr und Logistik, Strahlenschutz und andere.
Die Covid-19-Pandemie hat das Thema Whistleblowing im Gesundheitswesen verstärkt in den Mittelpunkt gerückt. Vorfälle, die früher eher als interne Angelegenheiten wahrgenommen wurden, sind nun auf größeres öffentliches Interesse gestoßen. Einige Whistleblower-Meldungen über Verstöße gegen COVID-Beschränkungen oder Gesundheits- und Sicherheitsroutinen spiegeln die Sorge der Mitarbeiter wider, selbst dem Virus ausgesetzt zu sein. Gleichzeitig haben diese Berichte Fehlverhalten im Zusammenhang mit Covid aufgezeigt, das potenziell große negative Auswirkungen auf die Öffentlichkeit haben könnte. Dazu gehört unter anderem ein Fehlverhalten, bei dem:
Es ist wichtig, dass die Öffentlichkeit Vertrauen in das Gesundheitssystem hat, auch wenn das Fehlverhalten uns nicht persönlich betrifft. Wir müssen darauf vertrauen können, dass Probleme erkannt und behoben werden. Daher ist es richtig anzunehmen, dass Whistleblowing über Mängel in der Patientenversorgung als Whistleblowing im öffentlichen Interesse angesehen werden sollte.
Die nationalen Whistleblower-Gesetze und die EU-Whistleblower-Richtlinie wurden geschaffen, um Personen zu schützen, die sich entschließen, auf Fehlverhalten aufmerksam zu machen, das sich negativ auf andere auswirken kann. Der Schutz gilt sowohl vor, während als auch nach der Meldung von Missständen.
Ein Whistleblower muss Grund zu der Annahme haben, dass die Informationen wahr, relevant und von größerem öffentlichen Interesse sind. Die Identität des Whistleblowers muss vertraulich behandelt werden. Der Arbeitgeber darf nicht versuchen, die Meldung zu verhindern, und der Whistleblower darf wegen seiner Meldung keinerlei nachteiligen Folgen erleiden. Allerdings hat auch ein Whistleblower nicht das Recht, das Berufsgeheimnis zu verletzen oder Dokumente mit Verschlusssachen weiterzugeben.
Sind Sie daran interessiert, mehr über einen Whistleblowing-Dienst und sichere interne Meldewege zu erfahren? Lesen Sie mehr über die EU-Whistleblowing-Richtlinie zur Meldung von Missständen hier und bei EUR-Lex.
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