Holen Sie sich nützliche Tipps, lernen Sie Best Practices kennen und bleiben Sie auf dem LaufendenDer Whistlelink-Blog

Whistleblowing: Was ist zu beachten, bevor Sie eine Meldung abgeben 

Whistleblowing: Was ist zu beachten, bevor Sie eine Meldung abgeben .

Laden Sie unser kostenloses Whitepaper herunter:

Wie Sie das Hinweisgeberschutzgesetz einhalten

Whistleblower erweisen der Gesellschaft einen großen Dienst, wenn sie sich entschließen, Fehlverhalten am Arbeitsplatz zu melden. Fehlverhalten kann von Betrug und illegalen Aktivitäten bis hin zu schwerer Fahrlässigkeit reichen. Bis zu 42 % aller Betrugsfälle in Unternehmen werden dank des Hinweises eines Whistleblowers aufgedeckt! Whistleblowing kann auch schwerwiegende Folgen haben, und es ist wichtig, dass Sie sich über die Folgen eines Hinweises im Klaren sind. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere Tipps zu lesen, die Sie beachten sollten, bevor Sie sich für eine Anzeige entscheiden.

Wenn Ihr Handeln gerechtfertigt ist, sind Sie durch die EU-Richtlinie zum Whistleblowing sowie durch nationale Gesetze zum Schutz von Hinweisgebern geschützt.   

Was ist zu beachten, bevor Sie eine Meldung abgeben

  1. Whistleblowing ist die richtige Entscheidung  
  1. Stellen Sie sicher, dass Ihre Informationen korrekt sind (und das Sie in gutem Glauben handeln)  
  1. Denken Sie daran, dass es beim Whistleblowing um ein Fehlverhalten geht, das mit einem größeren öffentlichen Interesse zusammenhängt  
  1. Nutzen Sie in erster Linie die internen Meldewege der Organisation  
  1. Denken Sie daran, dass die Gesetze für Whistleblower Sie vor Vergeltungsmaßnahmen schützen 

1. Wenn Sie Whistleblowing in Betracht ziehen, tun Sie das Richtige 

Der vielleicht wichtigste Grund, warum sich Menschen dazu entschließen, eine Meldung zu machen, ist das Wissen, dass sie das „Richtige“ getan haben.  Die Aufdeckung betrügerischer Aktivitäten bedeutet, dass die Organisation oder die Regierung verlorene Gelder zurückerhalten oder die Sicherheit und das Wohlergehen anderer verbessern kann.   

Leider kann Whistleblowing auch negative Folgen für die Person (oder die Personen) haben, die die Wahrheit sagt. In den letzten Jahren gab es viele Beispiele dafür, dass Arbeitgeber Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen ergriffen haben, die Fehlverhalten innerhalb einer Organisation gemeldet hatten.  

Die EU-Whistleblower-Richtlinie und die nationalen Whistleblower-Gesetze werden Whistleblowern Schutz bieten, damit sie Fehlverhalten vertrauensvoll melden können.   

Lesetipp: 7 Beispiele für Fehlverhalten am Arbeitsplatz 

2. Ihre Informationen müssen korrekt sein, und Sie müssen in gutem Glauben handeln   

Beim Whistleblowing geht es oft um illegale Aktivitäten, Fahrlässigkeit in Unternehmens, Gesundheits-, Umwelt- und Sicherheitsfragen oder um ein Fehlverhalten. Wenn Sie glaubwürdige Informationen über Missstände haben, können Sie eine Whistleblower-Meldung einreichen, unabhängig davon, ob die Ereignisse bereits stattgefunden haben, gerade stattfinden oder in Zukunft stattfinden könnten.   

Ihre Aufgabe ist es nicht, die Untersuchung durchzuführen oder Beweise zu sammeln, sondern zu melden, was Sie beobachtet haben. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung einen berechtigten Grund zur Annahme hatten, dass Ihre Informationen wahr sind, sind Sie durch die EU-Whistleblower-Richtlinie geschützt.  

 Lesetipp: Was ist Whistleblowing und was ist es nicht? 

3. Whistleblowing: Fehlverhalten muss von größerem öffentlichen Interesse sein 

Ein interner Whistleblowing-Kanal ist nicht der richtige Ort für persönliche Beschwerden oder für falsche Anschuldigungen. Für Whistleblowing in Frage kommende Vorfälle sind illegale Aktivitäten oder Fehlverhalten, die sich negativ auf andere oder die Öffentlichkeit auswirken können. Persönliche Beschwerden, die z. B. das persönliche Arbeitsumfeld betreffen, die z.B. die Mitarbeiter, die Arbeitszeiten oder die gesetzlichen Verträge betreffen, sollten bei Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung des Unternehmens vorgebracht werden. Die EU-Whistleblowing-Richtlinie bietet nur Schutz für Personen, die Fehlverhalten von größerem öffentlichem Interesse melden.   

4. Wenn Sie sich für Whistleblowing entscheiden, nutzen Sie in erster Linie die internen Meldewege der Organisation  

Die Organisation sollte über eine Whistleblowing-Richtlinie verfügen, in der erklärt wird, wie eine Meldung eingereicht werden kann, und in der das Verfahren klar beschrieben wird. Wenn ein sicheres und vertrauliches Whistleblowing-System eingerichtet wurde, sollten Sie dieses immer zuerst nutzen. Wenn Sie zuerst versucht haben, eine interne Meldung zu machen, und keine Antwort erhalten haben oder sich nichts geändert hat, können Sie sich auch für eine externe Meldung entscheiden. In jedem Fall sind Sie durch die EU-Whistleblower-Richtlinie geschützt. Jeder Mitgliedstaat in der EU muss eine oder mehrere benannte Behörden haben, an die Sie sich für externe Meldungen wenden können.  

Lesetipp: 6 Tipps für die Erstellung einer Whistleblower-Richtlinie 

5. Die EU-Whistleblowing-Richtlinie: Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen  

Vorausgesetzt, Sie haben in gutem Glauben gehandelt, als Sie Ihre Meldung machten, sind Sie gesetzlich geschützt. Die EU-Whistleblower-Richtlinie schützt nicht nur den Whistleblower selbst, sondern auch alle, die ihm geholfen und ihn unterstützt haben. Das Gesetz schreibt vor, dass Meldungen vertraulich behandelt werden müssen und Whistleblower müssen vor jeder Art von Vergeltung oder negativen Konsequenzen nach der Abgabe einer Meldung geschützt werden. Sie können auch Anspruch auf Entschädigung haben, wenn der Arbeitgeber gegen die Whistleblower-Richtlinie verstößt (je nach den nationalen Whistleblowing-Gesetzen in Ihrem Land).  

 Lesen Sie auch: Nationale Whistleblowing-Gesetze in der Europäischen Union   

Sind Sie daran interessiert, mehr über einen Whistleblowing-Dienst und sichere interne Meldewege zu erfahren? Lesen Sie mehr über die EU-Whistleblowing-Richtlinie zur Meldung von Missständen hier und bei EUR-Lex.

Sind Sie auf der Suche nach einem sicheren Hinweisgebersystem für die Meldung von Missständen? Lesen Sie hier mehr. Möchten Sie über ein Hinweisgeber System für Ihr Unternehmen sprechen?

Bitte kontaktieren Sie uns oder erbitten Sie eine kostenlose Demo!

Wenn Sie Fragen zu diesem Artikel haben oder mehr über Whistlelink erfahren möchten, würden wir uns freuen, von Ihnen zu hören.

Suchen Sie nach einer sicheren Whistleblowing-Lösung in Ihrer Organisation?Buchen Sie eine kostenlose Demo im Kalender!

Territory Manager
Carsten Schönwald 

+49 176 22130572

WEBINARDas Whistleblowing Gesetz

Carsten Schönwald Territory Manager

Sind Sie auf dem neuesten Stand?

Mittwoch   |   11:30 – 12:00

WHISTLELINK BLOGWorüber berichten wir als nächstes?

Francesco Zambon: Ein Whistleblower kämpft für Transparenz bei der Reaktion Italiens auf COVID-19
7 Beispiele für Fehlverhalten am Arbeitsplatz
Partner-Interview mit M3M, Polen: Die wachsende Bedeutung von Whistleblowing-Lösungen für Cybersicherheit und Datenschutz
Whistlelink resources

Download your free Whitepaper

Whistlelink-Ressourcen

Laden Sie unser kostenloses Whitepaper herunter

WIR FREUEN UNS AUF SIE!

Sprechen Sie uns an​

Unser Team beantwortet Ihre Fragen gerne.

Sprechen Sie mit unserem Gebietsmanager
Carsten Schönwald

+49 176 22130572

Carsten Schönwald

WIR FREUEN UNS AUF SIE!

Sprechen Sie uns an

Unser Team beantwortet Ihre Fragen gerne. Sie können die Antwort in unserem Support Center erhalten oder das untenstehende Formular ausfüllen – wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Oder Sie rufen uns ganz einfach an!

Sprechen Sie mit unserem Gebietsmanager
Carsten Schönwald

+49 176 22130572

Carsten

HAPPY TO MEET YOU!

Get in touch

Our team is ready to answer your questions. Find the answer by visiting our support centre, or fill out the form below and we'll be in touch as soon as possible. Or simply give us a call!

Talk with Territory Manager
Annelie Demred

annelie.demred@whistlelink.com