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Das neue EU-Whistleblowing-Gesetz. Sollten Sie sich Sorgen machen? 

Vad är EU:s visselblåsardirektiv?

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Wie Sie das Hinweisgeberschutzgesetz einhalten

Am 17. Dezember ist die EU-Richtlinie über die Meldung von Missständen in Kraft getreten. Da das neue Whistleblowing-Gesetz für alle EU-Organisationen mit mehr als 50 Beschäftigten gilt, fragen Sie sich vielleicht, ob Sie eine wichtige Frist verpasst haben. 

Die Antwort ist Ja. Und auch Nein! Lassen Sie uns diesen Widerspruch erklären. 

Die Richtlinie verpflichtet alle Organisationen in der EU mit mehr als 50 Mitarbeitern, einen sicheren Meldekanal einzurichten, über den Mitarbeiter und andere relevante Interessengruppen Fehlverhalten sicher melden können. Für Arbeitgeber mit mehr als 250 Mitarbeitern, Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern und Unternehmen jeder Größe, die Finanzdienstleistungen anbieten oder bei denen ein Geldwäscherisiko besteht, ist die Frist bereits abgelaufen! 

Aber (ja, hier ist das Aber), der 17. Dezember war der Stichtag, bis zu dem die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen mussten. Diese nationalen Gesetze müssen zumindest vorschreiben, dass Organisationen sichere Meldewege einrichten müssen, wie oben erwähnt. 

Aber (ja, hier ist das aber), die Frist am 17. Dezember war für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht durch die EU-Mitgliedstaaten vorgesehen. Diese nationalen Gesetze müssen Organisationen mindestens dazu verpflichten, sichere Meldekanäle wie oben erwähnt einzurichten. 

Allerdings haben nur einige Mitgliedstaaten die Richtlinie tatsächlich fristgerecht umgesetzt. Und keiner von ihnen hat Organisationen jeglicher Größe eine Frist gesetzt, die sie bis zum 17. Dezember 2021 einhalten müssen. Dies ist also der Teil, in dem Sie die Frist nicht ganz verpasst haben, aber es bedeutet, dass eine solche noch bevorsteht. 

Neue Gesetze zur Meldung von Missständen 

Um herauszufinden, wie die aktuelle Situation in Ihrem Land ist und ob es einen neuen Stichtag gibt, werfen Sie bitte einen Blick auf unsere aktualisierte EU-Richtlinie zur Meldung von Missständen, die den Status in den meisten Mitgliedstaaten auflistet.

Die neuen nationalen Whistleblowing-Gesetze, die bereits verabschiedet wurden oder sich in einer späteren Phase befinden, sehen strengere Sanktionen vor, die über die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie hinausgehen. 

Es wird daher empfohlen, dass Unternehmen bereits jetzt vorbereitende Maßnahmen ergreifen, wie z. B. die Einführung eines konformen Whistleblowing-Systems, um die Mindestanforderungen der Richtlinie zu erfüllen. Auf diese Weise ist die Organisation in einer starken Position, um die lokale Gesetzgebung zum Thema Whistleblowing zu erfüllen, sobald diese fertiggestellt ist. 

Wenn Sie mehr über die Richtlinie erfahren möchten oder darüber, wie Whistlelink Sie auf die Einhaltung der Richtlinie vorbereiten kann, nehmen Sie Kontakt mit uns auf, und Ihr örtlicher Gebietsleiter wird sich gerne mit Ihnen unterhalten.

Sind Sie daran interessiert, mehr über einen Whistleblowing-Dienst und sichere interne Meldewege zu erfahren? Lesen Sie mehr über die EU-Whistleblowing-Richtlinie zur Meldung von Missständen hier und bei EUR-Lex.

Sind Sie auf der Suche nach einem sicheren Hinweisgebersystem für die Meldung von Missständen? Lesen Sie hier mehr.

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